Wolfgang Hillius

spannzangen

Druckspannzangen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Wolfgang Hillius

Porschestraße 17 · 70794 Filderstadt Tel: 07158/9865550
Fax: 07158/9865551 e-mail: wolfgang@hillius.de Internet: hillius.de


    Geltungsbereich
  1. Die Geschäftsbeziehungen haben Gültigkeit und werden Vertragsbestandteil für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbedingungen.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht, auch konkludent, anerkannt.
  3. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Geschäftsführer.
  4. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen, rechtsfähige Personengesellschaften oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, mit denen wir in Geschäftsbeziehung treten, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
    • Angebot / Vertragsabschluss
  5. Wir behalten uns die Urheberrechte zu den von unseren Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrags unverzüglich an uns zurück zu geben.
  6. Unsere Angebote sind freibleibend. Bis zum endgültigen Vertragsabschluss behalten wir uns im Hinblick auf Leistung, Leistungszeit und Preise Änderungen vor. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
  7. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen (Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben u. a.) sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt worden ist.
    Zusicherungen hinsichtlich des Kaufgegenstandes müssen schriftlich von uns bestätigt sein.
  8. Sofern unser Vertragspartner die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Vertragspartner auf Verlangen nebst den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen per e-mail zugesandt.
  9. Wir sind berechtigt, Änderungen in Konstruktion und Ausführung durchzuführen, insbesondere infolge von technischer Weiterentwicklung des Produktes, sofern unserem Vertragspartner hierdurch kein Nachteil entsteht.
    • Lieferzeit
  10. Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie in der Auftragsbestätigung nicht schriftlich als Vertragsfristen bestätigt sind.
  11. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und von Ereignissen, die uns die vertraggemäße Lieferung wesentlich unmöglich machen - z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, können wir nicht vertreten. Dies gilt auch, für unseren Lieferanten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, ist der Vertragspartner nach angemessener Nachfristsetzung, die mindestens 2 Wochen beträgt, vom nicht erfüllten Teils vom Vertrags zurückzutreten.
  12. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Vertragspartners voraus.
  13. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir berechtigt.
    • Preise / Zahlungsbedingungen
  14. Unsere Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart ist, netto, d. h. es ist noch die gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Kosten für Verpackung, Fracht, Versicherung sind nicht enthalten und werden gesondert berechnet, außer es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
  15. Unsere Rechnungen sind spätestens 20 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
  16. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen gewähren wir ein Skonto von 2%.
    • Eigentumsvorbehalt
  17. Der Kaufgegenstand bleibt solange in unserem Eigentum, bis unsere Forderungen erfüllt sind.
    Ist der Vertragspartner eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen.
  18. Der Vertragspartner ist berechtigt, über Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verfügen.
    Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware bestehenden Forderungen tritt der Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber in Höhe unserer Forderungen gemäß Ziff. I. dieser Bestimmung an uns ab.
    Der Vertragspartner ist widerruflich ermächtigt, die uns abgetretenen Forderungen auf seine Rechnungen im eigenen Namen einzuziehen.
    • Untersuchung / Rügepflicht
  19. Unternehmer haben uns Mängel innerhalb einer Frist von 3 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen trägt der Vertragspartner.
  20. Sofern der Vertragspartner Verbraucher ist, sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Monaten, schriftlich anzuzeigen. Fristwahrend ist der Zugang der Mängelrüge bei uns. Anderenfalls erlöschen mögliche Gewährleistungsansprüche. Dies gilt nicht bei Arglist. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung trägt der Vertragspartner.
  21. Transportschäden sind unter Hinzuziehung eines beauftragten Spediteurs/Lieferers unverzüglich schriftlich zu melden.
    • Mitwirkungspflichten des Vertragspartner
  22. Mitwirkungspflichten des Vertragspartners, die im Rahmen dieses Vertrages ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart werden, erfolgen ohne besondere Vergütung.
  23. Der Vertragspartner gewährleistet, dass die von ihm zur Verarbeitung gelieferten Produkte hierzu geeignet sind. Wir sind nicht verpflichtet, die vom Vertragspartner gelieferten Produkte auf die Beschaffenheit und Geeignetheit zur Weiterverarbeitung zu untersuchen.
    • Gefahrübergang
  24. Ist der Vertragspartner Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Vertragspartner über.
  25. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Vertragspartner im Verzug der Annahme ist.
      Gewährleistung
  26. Ist der Vertragspartner Verbraucher, wird unter Berücksichtigung unserer wirtschaftlichen Interessen folgendes vereinbart: Bei Nachbesserungsaufträgen im Wert von unter 20 Euro haben wir zunächst das Recht zur Ersatzlieferung. Bei Werten über 20 Euro steht uns ein Nachbesserungsversuch binnen 20 Werktagen zu. Bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung.
  27. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann unser Vertragspartner nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit steht unserem Vertragspartner jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  28. Im Falle des Rücktritts steht unserem Vertragspartner daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.
  29. Wählt der Vertragspartner Schadenersatz, verbleibt der Kaufgegenstand beim Vertragspartner, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht bei Vorliegen von Arglist.
  30. Ist der Vertragspartner Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Ist der Vertragspartner Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.
  31. Ist der Vertragspartner Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. öffentliche äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  32. Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, wird, sofern der Vertragspartner Verbraucher ist, vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Mangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist oder dadurch entstanden ist, dass

    - der Vertragspartner den Mangel nicht unverzüglich nach Entdeckung angezeigt hat,

    oder - der Vertragspartner trotz Aufforderung nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat,

    oder - der Vertragsgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist,

    oder - der Kaufgegenstand zuvor in einem Betrieb unsachgemäß instand gesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist,

    oder - in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat,

    oder - der Kaufgegenstand oder Teile davon in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert worden ist,

    oder - der Vertragspartner die Vorschrift über die Behandlung, Wartung oder Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat.

    • Haftungsbeschränkungen
  33. Ist unser Vertragspartner Unternehmer, haften wir für leichte Fahrlässigkeit, soweit eine unwesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, nicht.
    Ist unser Vertragspartner Verbraucher, beschränkt sich unsere Haftung bei leichter Pflichtverletzung auf den nach der Art des Vertragsgegenstands vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  34. Ansprüche des Vertragspartners wegen eines arglistigen Verschweigens eines Mangels durch uns, aus der übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
    Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
    • Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
  35. Ist der Kunde Unternehmer (Paragraph 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. Paragraph 312d BGB i. V. m. Paragraph Paragraph 355, 356 BGB. Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher im Sinne des Paragraph 13 BGB (jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann).
  36. 12. Weitergabe von Informationen und Gegenständen
  37. Unser Vertragspartner wird alle nicht offenkundigen Informationen, insbesondere Zeichnungen, Schablonen, Modelle, Werkzeuge, Unterlagen, Software sowie sonstige Datenträger, die wir unserem Vertragspartner zur Verfügung stellen, vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben oder vervielfältigen, sofern dies zur Durchführung der vertraglichen Leistung nicht erforderlich ist. Unser Vertragspartner wird die von ihm eingesetzten Personen oder weitere Vertragspartner dementsprechend zur Geheimhaltung verpflichten.
  38. Unser Vertragspartner darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns mit seiner Geschäftsverbindung werben.
  39. Vertragsgegenstände, die nach Angaben, Zeichnungen oder Modellen von uns angefertigt sind, dürfen Dritten weder angeboten noch bemustert noch geliefert werden, es sei denn, wir haben hierzu ausdrücklich vorab schriftlich die Zustimmung erteilt.
  • Vorzeitige Beendigung Wird das Vertragsverhältnis aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, vorzeitig beendet, sind wir berechtigt, als Schadenersatz eine Pauschale in Höhe von 5% des Bruttoauftragswertes zu berechnen. Unbeschadet hiervon bleibt das Recht, im konkreten Fall einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen. Ebens ist es dem Vertragspartner ausdrücklich gestattet, im konkreten Fall nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden eingetreten ist.
    • Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
  • Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung mit Gegenforderungen nur berechtigt, wenn die Gegenforderung nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  • Zurückbehaltungsrechte kann der Vertragspartner nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
  • Abtretungsverbot Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung und den hieraus resultierenden vertraglichen Verpflichtungen ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten.
    • Sonstiges
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich gewünschten Zweck am nächsten kommt.
  • Für alle Vertragsverhältnisse gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine Anwendung.
  • Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird, soweit gesetzlich zulässig, Leonberg vereinbart.